1. 1.1. Am 14. Oktober 2022 erstattete der Beschwerdeführer eine Strafanzeige wegen Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche (Art. 179bis StGB) gegen die Beschuldigte und stellte entsprechend Strafantrag. Er machte geltend, die Beschuldigte habe am 29. Juli 2022 an einer Sitzung des Vorstandes der C. in Dublin eine illegal erstellte Tonbandaufnahme vorgespielt. Das Tondokument sei ohne Einwilligung der Beteiligten an einer vorherigen Sitzung der Mitarbeitenden von C. und der D. am 4. April 2022 in Den Haag aufgenommen worden, die der Beschwerdeführer geleitet habe, und habe Aussagen des Beschwerdeführers bezüglich der Zusammenarbeit zwischen der C. und der D. beinhaltet.