3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob am 11. November 2022 (Datum Poststempel: 14. November 2022) persönlich Beschwerde gegen die ihm am 11. November 2022 (bzw. seinem amtlichen Verteidiger am 15. November 2022) zugestellte Verfügung vom 9. November 2022. Er beantragt sinngemäss deren Aufhebung. Darüber hinaus fordert er, die "involvierten Funktionäre" hätten ihm Umtriebsentschädigungen und Wiedergutmachungszahlungen in der Höhe von mehreren Millionen Franken und im Falle der Nichtbezahlung eine Verzugsgebühr von Fr. 20'000.00 pro Kalendertag zu leisten. 3.2. Es wurden keine Stellungnahmen eingeholt.