Die Falschbeurkundung erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche wird nur angenommen, wenn dem Schriftstück eine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt und der Adressat ihm daher ein besonderes Vertrauen entgegenbringt, so wenn allgemeingültige objektive Garantien die Wahrheit der Erklärung gegenüber Dritten gewährleisten, die gerade den Inhalt bestimmter Schriftstücke näher festlegen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1172/2021 vom 26. Januar 2022 E. 4.3). 3.2.3. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der Urkundenfälschung durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nicht zu beanstanden: