Dies habe jedoch nicht den Tatsachen entsprochen, habe sie doch im Jahr 2016 ein Ersatzeinkommen von Fr. 8'202.00 erhalten. Durch die Falschdeklaration sei ihm ein "Nachteil" im Scheidungsverfahren erwachsen. 1.2. Am 4. August 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten einen Strafbefehl gegen die Beschuldigte wegen Betrugs. 1.3. Mit Eingabe vom 9. August 2022 erhob die Beschuldigte Einsprache gegen den Strafbefehl. 2. Am 27. Oktober 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten das Strafverfahren gegen die Beschuldigte ein. Verfahrenskosten wurden keine erhoben. Der Beschuldigten wurde eine Entschädigung von Fr. 2'014.20 ausgerichtet.