1. 1.1. A. (Beschwerdeführer) reichte am 4. April 2022 bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eine Strafanzeige gegen B. (Beschuldigte) wegen Betrugs und Urkundenfälschung ein und konstituierte sich zeitgleich als Strafund Zivilkläger. Dabei führte er im Wesentlichen aus, aufgrund des laufenden Scheidungsverfahrens sei die Beschuldigte verpflichtet gewesen, jeweils 60 % ihres Lohnes mit ihm zu teilen. Die Beschuldigte habe unter Vorlage von vier schriftlichen Bestätigungen vorgegeben, im Jahr 2016 kein Einkommen erzielt zu haben. Dies habe jedoch nicht den Tatsachen entsprochen, habe sie doch im Jahr 2016 ein Ersatzeinkommen von Fr. 8'202.00 erhalten.