Was schliesslich den Vorwurf angeht, die Beschuldigte habe den Beschwerdeführer zu Unrecht bezichtigt, sie geschlagen zu haben, so trifft zu, dass die Beschuldigte am 25. Februar 2022 gegenüber der Patrouille der Regionalpolizei Unteres Fricktal erklärte, der Beschwerdeführer habe an einem Tag im März 2021 richtig auf sie eingeschlagen, sodass sie mehrere schwarze Flecken gehabt habe (Polizeibericht Häusliche Gewalt der Regionalpolizei Unteres Fricktal vom 28. Februar 2022). Es lässt sich heute jedoch nicht mehr klären, ob die Beschuldigte den Beschwerdeführer zu Unrecht bezichtigte, oder ob er sie tatsächlich geschlagen hatte.