Was den Vorwurf angeht, die Beschuldigte habe dem Beschwerdeführer zu Unrecht vorgeworfen, ihr Angst gemacht zu haben bzw. sie physisch unter Druck zu setzen, kann dem Rapport der Regionalpolizei Unteres - 11 - Fricktal – nebst den Vorfällen betreffend Löschen des Lichts – lediglich entnommen werden, dass die Beschuldigte geltend machte, der Beschwerdeführer habe sie angestarrt und den Kindern gesagt: "Schaut, eure Mutter kriegt Angst." Es ist nicht erkennbar, inwiefern diese Aussage den Beschwerdeführer in seiner strafrechtlich geschützten Ehre verletzen soll.