4. Die Beschuldigte führte in der Beschwerdeantwort zusammengefasst aus, dass sie nie Anzeige erstattet habe und erst von der Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer erfahren habe, als sie nochmals zur Auskunft aufgefordert worden sei. Das Verfahren sei eingestellt worden, nachdem sie eine Desinteresseerklärung abgegeben habe. Der Beschwerdeführer wolle ein Verfahren gegen die Beschuldigte erzwingen, um ihr zu schaden, weil sie die Trennung wünsche, was er nicht akzeptieren könne.