Überdies habe die Beschuldigte den Beschwerdeführer zahlreicher Verhaltensweisen beschuldigt, die geeignet seien, seinem Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, zu schaden. Sie habe ihn der sexuellen Nötigung und der Körperverletzung ("ich hatte mehrere schwarze Flecken") bezichtigt. Der Beschwerdeführer bestreite, die Beschuldigte geschlagen, sie ohne Licht im Dachgeschoss oder im Badezimmer respektive in der Küche eingeschlossen, ihr Angst gemacht oder sie anderweitig psychisch unter Druck gesetzt zu haben. Er bestreite jegliche Form häuslicher Gewalt.