und stellte entsprechende Strafanträge. Da die Kantonspolizei Aargau aufgrund dieser Strafanzeige auf die rapportierten Äusserungen aufmerksam geworden war, wurde die Beschuldigte am 20. Juni 2022 von der Kantonspolizei Aargau (als Auskunftsperson im gegen den Beschwerdeführer eingeleiteten Strafverfahren) delegiert einvernommen. Die Beschuldigte sagte aus, dass der Beschwerdeführer sich bei zwei Begebenheiten auf sie gelegt und körperliche Annäherung gewünscht habe und sich erst auf mehrmaliges Bitten hin entfernt -3-