1.3. Der Beschwerdeführer reichte wegen diesen rapportierten Äusserungen der Beschuldigten mit Schreiben vom 28. Februar 2022 sowie Schreiben vom 4. März 2022 Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen falscher Anschuldigung (Art. 303 StGB), Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB), übler Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB) und aller weiterer infrage kommender Delikte ein und stellte entsprechende Strafanträge.