Beschuldigte B._____, […], […] verteidigt durch Rechtsanwältin Michèle Dürrenberger, […] Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfeldengegenstand Laufenburg vom 20. Oktober 2022 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Beschwerdeführer und die Beschuldigte sind verheiratet. Sie haben sich am 1. November 2021 getrennt, lebten aber über die Trennung hinaus noch einige Zeit mit den gemeinsamen Kindern in der ehelichen Wohnung.