Weiter habe er der Beschuldigten vorgeworfen, die ihm zustehende Kurzarbeitsentschädigung des Monats März 2022 nicht ausbezahlt, sondern diese wahrscheinlich an den gemeinsamen Sohn überwiesen zu haben, und im November 2020 seinem Psychiater eine E-Mail mit der Bitte, dass dieser ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis (100 %) ausstelle, geschrieben zu haben, was als Anstiftung zu Betrug zu werten sei, weil er damals gearbeitet habe. Auch habe der Beschwerdeführer der Beschuldigten vorgeworfen, ihm sämtliche Informationen zu gemeinsamen Konten sowie Geschäftsinformationen zu verweigern, in welche er rechtmässig Einsicht habe, sowie