Ferner habe der Beschwerdeführer ausgeführt, dass die Beschuldigte ihm nicht den ganzen Lohn ausbezahlt habe, in der Hoffnung, dass er "bankrott" gehe, und dass er annehme, dass die Beschuldigte seinen Lohn auf das Liegenschaftskonto überweise (auf welches er keinen Zugriff habe) und die Nebenkosten damit begleiche. Der Beschwerdeführer habe der Beschuldigten vorgeworfen, ihm damit gedroht zu haben, die Polizei anzurufen und zu sagen, dass er sie geschlagen habe, wenn er ihr zu nahe komme.