Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt gegen A.D. (nachfolgend Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Sachbeschädigung zum Nachteil der B. AG, Baden (nachfolgend: Privatklägerin 1), und wegen Beschimpfung zum Nachteil von C.D. (nachfolgend: Privatklägerin 2). 2. Mit Verfügung vom 18. Januar 2022 sistierte die Staatsanwaltschaft Baden das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer gestützt auf Art. 314 i.V.m. Art. 319 ff. StPO. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte die Sistierungsverfügung am 20. Januar 2022.