177 StGB eine Beschimpfung gegen ihn begangen haben könnte. Mit der Ankündigung, dass der Beschuldigte dem Beschwerdeführer "Inkasso-Typen" auf den Hals hetzen würde bzw. sich diese um ihn kümmern würden oder dass er weinend von Männerhaus zu Männerhaus gefahren werden würde, bis nur noch eine Vermisstmeldung von ihm übrig sei, stellte der Beschuldigte dem Beschwerdeführer fraglos ein künftiges Übel in Aussicht.