Wenn sich auch womöglich nicht aus allen in der Strafanzeige geltend gemachten Vorwürfen ein deliktisches Verhalten ableiten lässt, welches einen Tatverdacht begründet (so beispielsweise die "Drohung" zur Einleitung einer Eigentumsfreiheitsklage), ergibt sich hinsichtlich anderer Sachverhaltsschilderungen ein Tatverdacht, der bereits über einen blossen Anfangsverdacht hinausgeht. Gemäss Chatverlauf vom - 12 - 19./20. Januar 2022 äusserte sich der Beschuldigte gegenüber der Schwester des Beschwerdeführers unter anderem wie folgt: