Sofern eine andere Person ohne vorherige Provokation als falsche Ratte bezeichnet werde und ihm brachiale Inkassomassnahmen ankündigt würden, könne dies kaum als zivilrechtliche Angelegenheit abgetan werden. Selbst wenn (nach einer Einvernahme des Beschwerdeführers) Aussage gegen Aussage stünde, wäre gemäss dem Grundsatz "in dubio pro duriore" Anklage zu erheben.