Aus den Akten gehe hervor, dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm der Kantonspolizei Aargau am 28. Februar 2022 einen Ermittlungsauftrag erteilt habe. Entgegen dem Verweis in der Fussnote, dass noch kein Verfahren eröffnet worden sei, sei klar, dass die Polizei deutlich beauftragt worden sei, den Beschuldigten in der Rolle der beschuldigten Person wegen "Drohung/Nötigung/Beschimpfung/Verleumdung/üble Nachrede" am 18.−20. Januar 2022 in Q. zur Sache einzuvernehmen. Der Auftrag habe detaillierte Angaben zum Inhalt der Befragung enthalten. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe bereits die prozessuale Rolle des Beschuldigten bestimmt.