Der Beschuldigte habe dem Beschwerdeführer vorgeworfen, dass der Beschwerdeführer ihm noch Geld schulde, weshalb der Beschuldigte sowohl den Beschwerdeführer wie auch seine Schwester zwischen dem 17. und dem 20. Januar 2022 telefonisch sowie via WhatsApp-Nachrichten kontaktiert habe. Der Beschuldigte habe vehement sein Geld zurückgefordert und dem Beschwerdeführer angedroht, dass der Beschuldigte bei Nichtbezahlung die Bewährungshilfe des Beschwerdeführers informieren und der Beschwerdeführer eine Anzeige -7-