3.4. Mit Eingabe vom 3. April 2023 erstattete der Beschwerdeführer eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 31. Januar 2023 und hielt an den mit Beschwerde gestellten Anträgen fest. 3.5. Der Beschuldigte liess sich nicht vernehmen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: