3.2. Mit Verfügung der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 21. November 2022 wurde das gestellte Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege abgewiesen und der Beschwerdeführer aufgefordert, innert 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung eine Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 1'000.00 zu leisten, andernfalls auf die Beschwerde nicht eingetreten werde.