" 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Einsprache als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben. 2. Der Strafbefehl STA1 ST.2022.4315 der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 5. September 2022 erwächst damit in Rechtskraft. 3. Die Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Bezirksgericht Aarau, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 500.00 und den Auslagen von Fr. 36.00, zusammen Fr. 536.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. -3- 4. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selbst."