7. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 26. Oktober 2021 wurde der Gesuchstellerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Bak rückwirkend per 15. Januar 2021 als Rechtsbeistand bestellt. Die gewährte unentgeltliche Rechtspflege gilt nach Praxis der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau grundsätzlich auch für das Beschwerdeverfahren. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Rechtsbegehren nicht aussichtslos sind (Art. 136 Abs. 1 lit.