- es sei besonders gravierend, dass er zu diesem Ergebnis gekommen sei, ohne je einen persönlichen Eindruck von den Parteien im Rahmen einer Konfrontationseinvernahme gewonnen zu haben (Rz. 3); - es sei unwahrscheinlich, dass er nun plötzlich einen Sinneswandel vollziehen werde (Rz. 4); - es mache zwischenzeitlich den Eindruck, als hätte er die Sache aus den Augen verloren und sei nur noch bestrebt, mit dem Rechtsvertreter der Gesuchstellerin ein Machtspiel zu betreiben; anders lasse sich nicht erklären, weshalb er sich dermassen an diesen Fall klammere (Rz. 7); - es würden ihm nicht persönliche Interessen, sondern fehlende Objekti-