Die Verfügung vom 25. Oktober 2022 wurde dem Gesuchsteller am 26. Oktober 2022 zugestellt. Seine Rügen, dass der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen sich verfrüht hinsichtlich des Sachverhalts festgelegt habe und sich zudem auf vor der Sicherstellung der notwendigen Verteidigung erhobene und damit ungültige Beweise stütze, und der damit verbundene Vorwurf der Befangenheit wurden damit rechtzeitig erhoben. -8-