Mit Verfügung vom 5. Oktober 2022 wurde die Zustellung der Eingabe der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 4. Oktober 2022 (betreffend Antrag auf Landesverweisung) an die Parteien zur Kenntnis angeordnet (Zustellnachweise nicht in den Akten). Dass die beiden Verfügungen nicht nach dem gewöhnlichen Lauf einer postalischen Zustellung (i.d.R. am Folgetag) beim Gesuchsteller eingegangen sind, wird im vorliegenden Verfahren nicht vorgebracht, womit von einer Zustellung wenige Tage nach Erlass der Verfügung auszugehen ist.