Da mit einer möglichen Landesverweisung ein Fall einer notwendigen Verteidigung vorliege, stütze sich der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen in seiner Verfügung vom 25. Oktober 2022 im Übrigen auf nicht verwertbare Beweise, da diese vor der Bestellung der Verteidigung erhoben worden seien. Insgesamt bestehe der Anschein, dass der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen das Hauptverfahren nicht unparteiisch führe und versuche, Fehler und Versäumnisse der Anklägerin zu Ungunsten des Gesuchstellers zu korrigieren.