2. 2.1. Der Gesuchsteller macht zusammengefasst geltend, dass der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen mit seinem Verhalten zeige, dass er an einer möglichst harten Bestrafung des Gesuchstellers interessiert sei. Während die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm offenbar eigentlich der Ansicht gewesen sei, dass keine Landesverweisung angezeigt sei, habe der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen verfügt, dass auch Antrag bezüglich der Landesverweisung gestellt werde. -4-