2. 2.1. Mit Verfügung vom 28. September 2022 forderte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm auf, innert 10 Tagen Antrag zur Frage der Landesverweisung zu stellen. 2.2. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm in Ergänzung des Strafbefehls vom 11. April 2022 den Antrag, es sei der Gesuchsteller für fünf Jahre des Landes zu verweisen und die Landesverweisung im Schengener Informationssystem SIS einzutragen. 2.3. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2022 wies der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen die Anklage an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zur Änderung zurück.