3. 3.1. Gegen diese ihm am 25. Oktober 2022 zugestellte Einstellungsverfügung vom 13. Oktober 2022 erhob A. (Beschwerdeführer) am 31. Oktober 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Das Dispositiv der Einstellungsverfügung mit Aktenzeichen STAS ST.2021.2340 [recte: STA5.ST.2021.2340] sei aufzuheben, die Verfügung für nichtig zu erklären.