Hauptverhandlung leiten lässt. Die Ausstandsgesuche sind folglich gutzuheissen. Bezirksrichterin Susanne Baumgartner hat in den Ausstand zu treten. 6. 6.1. Wird ein Ausstandsgesuch gutgeheissen, so sind die Verfahrenskosten auf die Obergerichtskasse zu nehmen (Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StPO). 6.2. Die dem amtlichen Verteidiger des Gesuchstellers 1 und der amtlichen Verteidigerin der Gesuchstellerin 2 für das Ausstandsverfahren auszurichtenden Entschädigungen sind am Ende des Hauptverfahrens durch die zuständige Instanz festzusetzen (Art. 135 Abs. 2 StPO). - 10 - Die Beschwerdekammer entscheidet: