5.2. Soweit ersichtlich musste sich das Bundesgericht bisher noch nie mit dem Fall einer Richterin beschäftigen, welche das mutmassliche Opfer einer Straftat zuvor unterrichtete. Im Urteil 6P.93/2002 und 6S.279/2002 vom 17. Dezember 2002 hatte sich das Bundesgericht aber mit einem Fall zu beschäftigen, in welchem die Referentin des Obergerichts eine frühere Patientin des im Strafverfahren beschuldigten Arztes gewesen war. Dem beschuldigten Arzt wurde (unter anderem) Schändung bei seiner Tätigkeit als Gynäkologe vorgeworfen.