Ihre Kollegin und sie hätten die Klasse gemeinsam geführt, wobei die Kollegin die Hauptverantwortung getragen habe. Bei den Elterngesprächen sei sie nicht dabei gewesen. Sie habe im Austausch mit ihrer Kollegin sicher vom Verlauf der Elterngespräche erfahren, habe aber keinen Kontakt zu den Eltern gehabt. Die Details hierzu seien ihr nicht mehr präsent. Sie habe auch keine Erinnerung an spezielle familiäre Probleme. Sie meine einzig noch zu wissen, dass die Privatklägerin 2 damals bei ihrem Vater gelebt habe, was aber nicht weiter ungewöhnlich sei.