Das Schreiben des Gerichtsschreibers vom 14. Januar 2022 ging den Gesuchstellenden (Verteidigung) am 20. Januar 2022 zu. Entsprechend wurden die Ausstandsbegehren vom 22. Januar 2022 (Gesuchsteller 1) bzw. 25. Januar 2022 (Gesuchstellerin 2) rechtzeitig gestellt. -5- 1.3. Auf die Ausstandsgesuche ist demnach einzutreten.