3. 3.1. Mit Eingabe vom 22. Januar 2022 an das Bezirksgericht Brugg beantragte der Gesuchsteller 1 unter Berufung auf Art. 56 lit. f StPO: -3- " 1. Bezirksrichterin Susanne Baumgartner habe in den Ausstand zu treten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7,7% MwSt. zulasten des Staates." 3.2. Mit Eingabe vom 25. Januar 2022 an das Bezirksgericht Brugg beantragte die Gesuchstellerin 2 unter Berufung auf Art. 56 lit. f StPO: " 1. Bezirksrichterin Susanne Baumgartner habe in den Ausstand zu treten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten des Staates."