2. Mit Schreiben vom 14. Januar 2022 machte der Gerichtsschreiber die Parteien auf den Umstand aufmerksam, dass die im vorliegenden Verfahren als Bezirksrichterin amtende Susanne Baumgartner die Privatklägerin 2 in der ersten Sekundarklasse als Lehrerin unterrichtet habe, bis die Privatklägerin 2 in die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) eingetreten sei. Bezirksrichterin Susanne Baumgartner erachte sich indessen nicht als voreingenommen und verzichte auf ein Ausstandsgesuch. Das Schreiben ging den Gesuchstellenden am 20. Januar 2021 zu.