Sowohl der (finanziell) ernstliche Nachteil wie auch die Rechtswidrigkeit seien offensichtlich. Diesen Sachverhalt habe die Staatsanwaltschaft Baden nie geprüft und habe es unterlassen, die bis dato unbekannten Personen zu ermitteln, welche für das nötigende und erpresserische Vorgehen bei der E. verantwortlich seien.