den elektronischen Zugang (FTP-Account und PHPmy Admin-Zugang) auf das Webdesign und den Webinhalt zu gewähren, wenn die Beschwerdeführerin den gefälschten Vertrag vom 11. März 2019 anerkannt hätte. Hierzu habe die E. der Beschwerdeführerin eine Aufhebungsvereinbarung zukommen lassen. Die Beschwerdeführerin habe sich dem nötigenden Verhalten jedoch nicht gebeugt. Das Urheberrecht an ihrer Webseite werde ihr bis heute verwehrt. Sie sei gezwungen gewesen, sich eine neue Webseite programmieren zu lassen, was mit Kosten von Fr. 1'500.00 verbunden gewesen sei.