6.2. 6.2.1. Mit Strafanzeige vom 2. Dezember 2021 wurde der Vorwurf erhoben, dass die E. der Beschwerdeführerin nach Vertragsende am 9. Juni 2020 jegliche Zugangsdaten zu ihrer Webseite verweigert habe. Damit habe die E. die Anerkennung des behaupteten Vertragsinhalts der deliktisch hergestellten Urkunde erreichen wollen. Dadurch sei der Beschwerdeführerin die Nutzung der Urheberrechte und sonstiger Rechte an ihrer Webseite verunmöglicht worden und sie sei genötigt worden, eine Neuprogrammierung vornehmen zu lassen.