5.2.2. Die Staatsanwaltschaft Baden führte in der angefochtenen Verfügung zum Tatvorwurf des Betrugs aus, dass die Beschwerdeführerin die SSL-Ver- schlüsselung und das Redesign habe vornehmen lassen und über Jahre bzw. Monate den dafür monatlich verlangten Preis von Fr. 25.00 bzw. Fr. 75.00 bezahlt habe, womit ihre Ausführungen, dass sie bezüglich der SSL-Verschlüsselung und des Redesigns in die Irre geführt worden sei und den Inhalt der Vereinbarung nicht gewollt habe, nicht nachvollziehbar seien. Im Kündigungsschreiben vom 9. Dezember 2019 habe sie lediglich angegeben, dass sie den Vertrag aufgrund der stark angestiegenen Kosten kündige.