4.3.2.4. Hinsichtlich des genauen Hergangs und Inhalts der (von der Beschwerdeführerin als "langdauernd" beschriebenen; Strafanzeige S. 6) mündlichen Vertragsverhandlungen lassen sich den Akten keine Hinweise entnehmen. Ein Verhandlungsprotokoll bzw. Notizen zu den mündlichen Verhandlungen wurde offenbar weder von der Beschwerdeführerin noch von den Beschuldigten erstellt. Auch die Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin vom 11. August 2022 fiel diesbezüglich wenig detailliert aus, was jedoch angesichts der seit Abschluss der Vereinbarungen verstrichenen Zeit von rund fünf bzw. drei Jahren wenig erstaunt.