Mit Strafanzeige vom 2. Dezember 2021 führte die Beschwerdeführerin aus, dass sie zwar der SSL-Verschlüsselung und dem Redesign zugestimmt und dafür (blanko) eine Unterschrift geleistet habe. Weitere Anpassungen oder Änderungen des Hauptvertrags vom 10. Juni 2011, insbesondere eine neue Mindestlaufzeit von vier Jahren, seien jedoch nicht besprochen worden. Die Vereinbarungen habe sie in dieser Form nie unterzeichnet.