2.3.2. Mit Ermittlungsauftrag vom 24. Januar 2022 beauftragte die Staatsanwaltschaft Baden die Kantonspolizei Aargau mit der Vornahme von Ermittlungshandlungen i.S.v. Art. 309 Abs. 2 StPO, insbesondere mit der Befragung der beschuldigten Personen. Es wurde darauf verwiesen, dass die Strafuntersuchung noch nicht eröffnet worden sei. Wann die Strafuntersuchung eröffnet wurde, lässt sich den Akten jedoch (soweit ersichtlich) nicht entnehmen.