Die Einstellungsverfügungen betreffen die mit Strafanzeige vom 2. Dezember 2021 erhobenen Tatvorwürfe im Zusammenhang mit zwei vereinbarten Systemerweiterungen zur Webseite sowie im Zusammenhang mit der Verweigerung der Herausgabe von Zugangsdaten zur Webseite zufolge der nicht akzeptierten Vertragskündigung. Die angefochtenen Verfügungen weisen weitgehende Übereinstimmungen auf, unterscheiden sich jedoch dahingehend, dass die darin enthaltenen Ausführungen beim Beschuldigten C. die Vereinbarung betreffend SSL-Verschlüsselung vom 24. Juli 2017, beim Beschuldigten B. die Vereinbarung betreffend Redesign vom 11. März 2019 sowie beim Beschuldigten D. mögliche strafrechtliche