3. 3.1. Mit Eingaben vom 27. Oktober 2022 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde gegen die ihr am 18. Oktober 2022 zugestellten Einstellungsverfügungen und beantragte deren Aufhebung sowie die Fortführung der Strafverfahren, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschuldigten, eventualiter zu Lasten der Staatskasse. Zudem beantragte sie die Vereinigung der drei Beschwerdeverfahren. 3.2. Am 18. November 2022 leistete die Beschwerdeführerin die mit Verfügungen vom 10. November 2022 eingeforderte Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 800.00 in allen drei Verfahren.