Zur 2-seitigen Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 3. November 2022 liess sie sich nicht vernehmen. Insgesamt liegen damit sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einfache und übersichtliche Fallverhältnisse vor und ist es angemessen, einerseits für Instruktion und Aktenstudium und -9-