dass bei einer Verwertung der hypothekarisch mit Fr. […] belasteten Liegenschaft mit einem angeblichen Verkehrswert von rund Fr. […] die Forderungen der Anzeiger gedeckt wären. Diese kurz gefasste Strafanzeige ist für sich genommen, namentlich ohne Kenntnis der der Beschwerdeführerin erst später zugestellten (ersten) Strafanzeige vom 30. Dezember 2021 gegen E., nicht verständlich, weshalb die Zustellung dieser (zweiten) Strafanzeige selbst bei materieller Berücksichtigung nichts an der festgestellten Verletzung der Begründungspflicht bzw. des rechtlichen Gehörs änderte.