3.4. Dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau der Beschwerdeführerin (soweit ersichtlich) zusammen mit der angefochtenen Verfügung (aber ohne einen entsprechenden Verweis) auch noch die gegen die Beschwerdeführerin gerichtete (zweite) Strafanzeige vom 4. Oktober 2022 zukommen -7-