gerichts 2C_720/2016 vom 18. Januar 2017 E. 2.1). 3.2.2. Das Gesagte wirkt sich auf die Begründungsanforderungen einer Beschlagnahme aus. Als Ausdruck des rein vorsorglichen Charakters einer Beschlagnahme, deren Voraussetzungen nur summarisch zu prüfen sind, ist an ihre Begründung im Allgemeinen und gerade auch dann, wenn der betroffenen Person die wesentlichen Umstände bereits bekannt sind, an sich keine hohen Anforderungen zu stellen. Dennoch sind (auch als Korrektiv zum erheblicher Beurteilungs- und Ermessensspielraum) wenigstens kurz die Überlegungen zu nennen, von welchen sich die Behörde hat leiten lassen und auf welche sich ihr Entscheid stützt.